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Ein Umzug nach Malta kann eine attraktive Option sein, insbesondere für EU-Bürger, die von der Reisefreiheit innerhalb der Union profitieren.
 


 

Auswandern - Wohnsitz und Aufenthalt in Malta


 
Umzug nach Malta
 
Ein Umzug nach Malta in 2024 kann eine attraktive Option sein, insbesondere für EU-Bürger, die von der Reisefreiheit innerhalb der Union profitieren. Die Inselnation bietet eine Vielzahl von Vorteilen, darunter ein mildes Klima, attraktive Lebenshaltungskosten, ausgezeichnete Strände und eine einladende Expat-Community. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die bei einem Umzug nach Malta zu beachten sind:
 
1. Sprache
 
In Malta sind Maltesisch und Englisch die offiziellen Sprachen. Englisch ist weit verbreitet und wird in Medien, öffentlichen Beschilderungen und im Alltag häufig verwendet. Dies macht die Kommunikation für englischsprachige Ausländer relativ einfach.
 
2. Lebenshaltungskosten
 
In Malta sind die Lebenshaltungskosten auch in Jahr 2024 insgesamt moderat bis hoch, besonders in der Hauptstadt Valletta und anderen städtischen Gebieten. Die Mieten sind gestiegen, besonders in den beliebten Gegenden. Eine Ein-Zimmer-Wohnung im Stadtzentrum kann zwischen 800 und 1.200 Euro pro Monat kosten, während außerhalb des Zentrums die Mieten bei etwa 600 bis 900 Euro liegen. Auf der ruhigeren Insel Gozo sind die Mietkosten oft niedriger.

Die durchschnittlichen Monatsausgaben für Lebensmittel liegt bei etwa 200 bis 300 Euro pro Person. Ein einfaches Mittagessen kostet etwa 15 bis 20 Euro, während ein Abendessen in einem Restaurant zwischen 30 und 50 Euro kosten kann. Freizeitaktivitäten und Unterhaltung sind ebenfalls relativ teuer. Die Gesundheitsversorgung ist gut und umfasst sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen. Die Kosten variieren je nach Art der Behandlung und ob man private oder öffentliche Dienste in Anspruch nimmt. Insgesamt sind die Lebenshaltungskosten in Malta zwar hoch, bieten aber eine hohe Lebensqualität mit einem angenehmen Klima und einem stabilen Umfeld.
 
3. Wohnsitz und Aufenthaltsrecht
 
Für EU/EWR-Bürger und Schweizer ist die Einreise nach Malta visumsfrei. Bei Aufenthalten über drei Monate müssen sie sich jedoch bei den maltesischen Behörden registrieren. Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum und müssen spezielle Aufenthaltsgenehmigungen beantragen. Langfristige Aufenthaltsgenehmigungen setzen in der Regel einen fünfjährigen vorübergehenden Aufenthalt voraus.
 
4. Gesundheitswesen
 
Das Gesundheitssystem in Malta ist für Bürger und Expats, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, kostenlos. Expats können sich aber auch privat versichern oder eine Zusatzversicherung abschließen.
 
5. Arbeit
 
Es gibt viele Jobmöglichkeiten, insbesondere im Dienstleistungssektor, der Finanzdienstleistungsbranche und der Online-Glücksspielindustrie. Englischsprachige und mehrsprachige Fachkräfte sind besonders gefragt. Der Arbeitsmarkt kann jedoch wettbewerbsintensiv sein, da lokale Arbeitgeber oft lokale Arbeitskräfte bevorzugen.
 
6. Steuerliche Aspekte und Wohnsitz
 
- Ansässige mit Wohnsitz: Steuerpflichtig auf weltweites Einkommen und Kapitalerträge.
- Nichtansässige mit Wohnsitz: Steuerpflichtig auf Einkommen in Malta und auf nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte. Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht nach Malta überwiesen werden, sind steuerfrei.
- Progressive Einkommenssteuer: 0 % bis 35 %, abhängig vom Einkommen.
- Non-Dom-Status: Personen ohne festen Wohnsitz in Malta, die jedoch als Steuerinländer gelten, profitieren von speziellen Steuerregeln. Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht nach Malta überwiesen werden, sind steuerfrei. Es gibt auch besondere Steuerprogramme wie das Malta-Rentenprogramm und das Global Residence Program, die einen Pauschalsteuersatz von 15 % auf überwiesene Einkünfte bieten.
 
7. Bildung
 
Malta bietet eine Vielzahl von Bildungseinrichtungen, von internationalen Schulen bis hin zu öffentlichen Schulen, die Unterricht auf Englisch und Maltesisch anbieten. Die Auswahl der richtigen Schule hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben der Familie ab.
 
8. Umzugsorganisation
 
Ein Umzug nach Malta erfordert sorgfältige Planung. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die notwendigen Visa, Arbeitserlaubnisse und Versicherungen zu kümmern. Zudem sollte die Suche nach einer geeigneten Unterkunft und die Organisation des Transports von Hab und Gut rechtzeitig begonnen werden.
 
Malta bietet eine lebenswerte Umgebung mit vielen Möglichkeiten für Expats, jedoch sollten alle formellen und administrativen Anforderungen gründlich geprüft und eingehalten werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
 
Wohnsitz und Aufenthalt in Malta
 
Der Wohnsitz ist der ständige Standort, der als Ihr Zuhause bezeichnet wird. Eine Person hat nur einen Wohnsitz und dieser wird bei Geburt dem Wohnort der Eltern zugeordnet. Es handelt sich hierbei um das Herkunftsdomizil. Mit 18 Jahren kann man seinen Wohnsitz ändern, sofern man bestimmte Kriterien erfüllt und einen Nachweis erbringt. Um seinen Wohnsitz zu wechseln, muss man:
- Das Land verlassen, in dem man aktuell seinen Wohnsitz hat.
- Einen stichhaltigen Nachweis erbringen, dass man beabsichtigt, dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit im neuen Land zu leben.
 
Rechte durch den Wohnsitz:
 
Ein Wohnsitz gibt das Recht, in einem bestimmten Land zu arbeiten, zu leben, zu reisen, zu studieren und ein Unternehmen zu gründen. Das Malta Residency and VISA Program (MRVP) und das Global Residence Program (GRP) ermöglichen es nichteuropäischen Staatsangehörigen und ihren Familien, sich in Malta niederzulassen.
 
Ansässigkeit vs. Steuerliche Ansässigkeit:
 
Es gibt einen Unterschied zwischen der Ansässigkeit und der steuerlichen Ansässigkeit in Malta:

- Ein "gewöhnlicher Einwohner" verbringt den Großteil von 183 Tagen oder mehr pro Jahr in seinem Heimatland.
- Personen, die sich länger im Ausland aufhalten, gelten nicht als "gewöhnlicher Einwohner".
- Bei einem Aufenthalt von 183 Tagen oder länger in Malta qualifiziert man sich für eine Steueransässigkeit.
 
Einkommenssteuer in Malta:
 
Die Einkommenssteuer in Malta ist komplex und enthält mehrere Ausnahmen:
- Ansässige Personen mit Wohnsitz unterliegen der persönlichen Einkommensteuer auf ihre weltweiten Gewinne und Kapitalerträge.
- Nichtansässige Einwohner werden nur auf ihr Einkommen in Malta und auf überwiesene ausländische Einkünfte besteuert. Ihre ausländischen Einkünfte bleiben unbesteuert.
- Steuerpflichtiges Einkommen umfasst Arbeitseinkommen, Kapitalgewinne, Immobilien- und Privateinkommen sowie Geschäftseinkommen.
 
Steuersätze:
 
- 0 % auf die ersten 8.500 Euro. - 15 % auf Beträge zwischen 8.501 Euro und 14.500 Euro.
- 25 % auf Beträge zwischen 14.501 Euro und 60.000 Euro.
- 35 % auf Beträge über 60.000 Euro.
 
Non-Dom-Regelung:
 
Für Non-Dom's gibt es besondere Steuerregelungen:

- Eine Pauschalsteuer von 15 % wird nur auf ausländische Einkünfte erhoben, die nach Malta überwiesen werden, mit einer Mindeststeuer von 5.000 Euro.
- Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nicht nach Malta überwiesen werden, bleiben steuerfrei.
- Kapitalgewinne aus ausländischen Quellen werden nicht besteuert, unabhängig davon, ob sie nach Malta überwiesen werden oder nicht.
 
Programme mit besonderem Steuersatz:
 
- Malta-Rentenprogramm
- Globales Residentsprogramm
 
Zusammenfassung:
 
Maltas Non-Dom-Steuersystem bietet Steuervorteile für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt, aber keinen Wohnsitz in Malta haben. Es ist besonders attraktiv durch den Pauschalsatz von 15 % auf überwiesene Einkünfte und die Befreiung von ausländischen Einkünften, die nicht nach Malta überwiesen werden.
 


 
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